Unsere AGB

 

§1 Allgemeine

1.1 Der Vertrag kommt durch Antrag (Angebot) und Annahme (Buchungsbestätigung, schriftlich) zustande. Er ist gemäß BGB in jedem Fall für beide Seiten verbindlich. Da der Vermieter nach Vertragsabschluss sofort mit seiner Arbeit beginnt, verliert der Mieter, mit dessen ausdrücklicher Zustimmung (durch Annahme des Angebotes), bei Vertragsabschluss sein vom Gesetzgeber gefordertes 14-tägiges Widerrufsrecht.

1.2 GRILLFLOSS.BERLIN verpflichtet sich zur Bereitstellung eines verkehrssicheren Floßes, so wie auf der Webseite zu sehen und beschrieben.

1.3 Der Charterer muss ein Mindestalter von 18 Jahren haben.

1.4 Der Charterer verpflichtet sich zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit der Mietsache (Floß) und allen darauf befindlichen Einrichtungen und Gegenständen wie Gasgrill, Loungemöbel, Decken etc.

1.5 Der Charterer verpflichtet sich zu einem rücksichtsvollen Umgang mit allen anderen Wassersportlern. Seglern, Paddlern und Schwimmern ist immer die Vorfahrt zu gewähren.

1.6 GRILLFLOSS.BERLIN behält sich das Recht vor, auch bei führerscheinfreien Flößen einen Skipper zu vermitteln. Sollte der Eindruck entstehen, der Mieter verfügt nicht über die Fähigkeiten und Kenntnisse das Floß sicher und unfallfrei zu steuern, dann ist der Skipper kostenfrei.

 

§2 Kaution
2.1 Wird das Floss ohne Skipper vermietet, muss vor Antritt der Fahrt vom Charterer bei GRILLFLOSS.BERLIN eine Kaution von 
500,- Euro in bar hinterlegt werden. Diese wird nach schadenfreier Übergabe der Mietsache an GRILLFLOSS.BERLIN in bar erstattet. Bei Anmietung mit Skipper (wird von GRILLFLOSS.BERLIN gestellt) gibt es keine Kaution.

Folgende Handlungen führen zum Verlust der Kaution:

2.1.1 Befahren von naturbelassenem Ufer, zum Beispiel Schilfgürtel oder Stränden (Anmietung ohne Skipper von GRILLFLOSS.BERLIN)

2.1.2 Wird die Mietsache nicht, soweit nicht schriftlich anders vereinbart, am Borsighafen, Borsig Damm 10 in 13507 Berlin abgegeben

2.1.3 Bei verspäteter Rückgabe berechnet GRILLFLOSS.BERLIN pro angefangenen 30 Minuten 50,00 €.

2.1.4 Wird die angegebene Personenzahl überschritten

 

§3 Anweisungen
3.1 Der Mieter verpflichtet sich ferner allen mündlichen und schriftlichen Anweisungen des Personals von GRILLFLOSS.BERLIN folge zu leisten.

3.2 Bei Anmietung ohne Skipper ist der Mieter verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass der Fahrer nüchtern bleibt. Es gilt 0,00 Promille.

3.3 Die maximale Personenzulassung darf nicht überschritten werden.

3.4 Sollte GRILLFLOSS.BERLIN Kenntnis davon erlangen, dass gegen einer der Punkte 3.1. bis 3.3 gehandelt wurde, wird GRILLFLOSS.BERLIN die Kaution in Höhe von 500,- Euro nicht erstatten.

 

§4 Schäden
4.1 Alle Schäden, die durch Nichtbeachtung der Anweisungen des Personals von GRILLFLOSS.BERLIN an Personen und Mietsache (Floß) und darauf befindlichen Gegenständen entstehen, gehen zulasten des Mieters ebenso wie Schäden am Eigentum dritter.

4.2 Sollte der entstandene Schaden an der Mietsache und den darauf befindlichen Gegenständen nicht durch die Kaution gedeckt sein, behält sich GRILLFLOSS.BERLIN vor, den Schaden in gesamter Höhe vom Charterer einzufordern.

4.3 GRILLFLOSS.BERLIN ist verpflichtet, Schäden durch z. B. höhere Gewalt vom Charterer abzuwenden. Dies betrifft unter anderem Unwetterwarnungen.

 

§5 Stornierungen und Umbuchungen
5.1. Der Vertrag kommt durch Antrag (Angebot) und Annahme (Buchungsbestätigung, schriftlich) zustande. Er ist gemäß BGB in jedem Fall für beide Seiten verbindlich. Da der Vermieter nach Vertragsabschluss sofort mit seiner Arbeit beginnt, verliert der Mieter, mit dessen ausdrücklicher Zustimmung (durch Annahme des Angebotes), bei Vertragsabschluss sein vom Gesetzgeber gefordertes 14-tägiges Widerrufsrecht.

Der Vermieter ist verpflichtet, das gebuchte Boot für den Zeitraum der Vermietung zur Verfügung zu stellen. Sollte der Vermieter durch besondere Umstände zum Vertragsrücktritt gezwungen werden, so erhält der Mieter alle bis dahin geleisteten Zahlungen in voller Höhe zurück.

Eine Stornierung der Fahrt kann bis spätestens zwei Monate vor Buchungstag kostenfrei vorgenommen werden. Danach entstehen bei Rücktritt vom Vertrag Stornogebühren. 

Grillfloss.Berlin behält sich das Recht vor, bei Eis, Nebel, Sturm, starkem Gewitter, Sperrungen der
Wasserwege, staatlich angeordneten Corona-Beschränkungen, sowie bei höherer Gewalt den
Floßbetrieb einzustellen. Kundenevents werden in diesen Fällen für den Kunden kostenlos storniert. Ein
Schadensersatzanspruch gegenüber Grillfloss.Berlin besteht nicht.

Stornierungen von Kundenseite wegen anderer Gründe werden wie folgt behandelt:
Stornierung 60 Tage vor dem Event: Kostenfrei
Stornierung 59 bis 24 Tage vor dem Event: 50% des Angebotspreises
Stornierung 23 Tage bis 14 Tage vor dem Event: 25% des Angebotspreises
Stornierung ab 13 Tage vor dem Event: 100% des Angebotspreises

Ist der Vermieter wegen unvorhergesehener Ereignisse nicht in der Lage, das gemietete Boot zur Verfügung zu stellen, erhält der Mieter alle bis zu dem Zeitpunkt geleisteten Zahlungen in voller Höhe erstattet. Weitere Kosten die dem Mieter entstehen (Anreise, Essen, Getränke oder ähnlichem) berechtigen dem Mieter nicht Schadensersatz gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Der Vermieter ist nicht verantwortlich für Gewässersperrungen, Schifffahrtbeschränkungen, Fahrverbote, Hochwasser, Niedrigwasser, Streik oder ähnlichem oder sonstige Unterbrechungen, die er nicht zu verantworten hat.

5.2 Einmalige Umbuchungen sind bis zu 14 Tagen vor Fahrtantritt mit 20 % Umbuchungsgebühr möglich, soweit Kapazitäten vorhanden sind. Sollte die Umbuchung von einem Wochentag auf einen Tag am Wochenende oder Feiertag erfolgen, ist die Differenz zur höheren Miete zu begleichen. Danach gelten die Bedingungen wie bei einer Stornierung.

5.3 Solltet Ihr am Tage eurer Floßfahrt schlechtes Wetter haben, ist das kein Grund für eine Umbuchung oder Stornierung. 

5.4 Der Vermieter ist berechtigt den Abfahrtshafen zu ändern, ohne dass dies eine Stornierung ermöglicht.

 

§6 Unwetter und Sturm
6.1 Je nach fachlicher Einschätzung des Schiffsführers wird entschieden, ob die Fahrt eine Gefahr für die Gäste darstellt. Der Schiffsführer entscheidet, ob gefahren werden kann oder nicht. Möglichkeiten zu einer Verschiebung sind je nach Aufwand eventuell mit zusätzlichen Kosten verbunden.

 

§7 Sonstiges
7.1 Sollte der Charterer selbstverschuldet nicht mehr in der Lage sein zum Steg am Borsighafen zurückzukehren, berechnet GRILLFLOSS.BERLIN eine Gebühr von 150,- Euro zzgl. der verspäteten Zeit.

 


 

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